Motionen, Postulate, Vernehmlassungen
Stellungnahme Freies Spiez Mai 2010
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Motion Wahl- und Abstimmungsreglement
Der Artikel 26 des Wahl- und Abstimmungsreglementes der Einwohnergemeinde Spiez vom 4. März 1976 mit Teilrevisionen vom 8. Juni 1980 und 16. Februar 1992 ist wie folgt anzupassen:
Bis spätestens fünf Wochen vor den Wahlen können die Vertreter von zwei oder mehreren Listen übereinstimmend und schriftlich erklären, dass die betreffenden Listen untereinander verbunden seien (Listenverbindungen). Dies gilt nur für die Wahlen in der Grossen Gemeinderat. Für die Wahlen in den Kleinen Gemeinderat sind Listenverbindungen nicht zulässig.
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