Stellungnahme von René Barben, Fraktion FS/glp

Liebe Fraktionspräsidentinnen und Fraktionspräsidenten

Liebe Ratskolleginnen und -kollegen

 

Am 5. März 2018 werden wir im GGR über die überparteiliche Motion: «Uferweg Spiez - Ghei» debattieren und entscheiden. Es ist mir wichtig, euch auch über Fakten und Stimmen von Anspruchsgruppen zu informieren, die in den Unterlagen des GR nicht zu Wort gekommen sind.

 

Rechtliche Ausgangslage (Gesetz):

Das See- und Flussufergesetz (SFG) des Kantons Bern verpflichtet die Gemeinden, die öffentliche Zugänglichkeit des Ufers zu sichern und die Umsetzung des Uferschutzplanes vorzunehmen. Gesetze müssen eingehalten werden!

Folglich: Nach 25 Jahren in der Planungsphase muss das Projekt endlich realisiert werden und hat entsprechend Priorität!

 

Tourismus:

Ich hatte im Vorfeld Kontakt mit Spiez Marketing, dem Orts- und Ländteverein Einigen sowie Deltapark. Alle Organisationen begrüssen die Motion sehr und erachten das Projekt als grosse Chance für den Tourismus von Spiez und die Region. (Anhang: Brief des Ortsvereins Einigen, z.K. BLS).

Im Sommer 2017 habe ich mit dem Präsidenten des Ortsvereins Einigen, einem ehem. Mitglied der Bau- und Planungskommission und weiteren Sachverständigen den Abschnitt Spiez-Ghei besichtigt. Es ist meiner Meinung nach der schönste Abschnitt auf der linken Seeuferseite! Einfach wunderschön. Die Wanderer werden begeistert sein. Die Bäuert Einigen wartet schon viel zu lange auf die Realisierung des Uferwegs. 

 

Termine:

See- und Flussufergesetz vom 6. Juni 1982. 

Gemeinde Spiez erlässt 1993 den Uferschutzplan mit zeitlicher Abfolge der Massnahmen zur Verwirklichung. 

Genehmigung der Planung durch den Kanton erfolgt 1995.

2003 wurden die ersten Pläne zur Linienführung des Uferweges auf dem Bauamt in Spiez und ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt und ausgewertet. 

Im Jahr 2007 genehmigte die Spiezer Bevölkerung an der Urne das Uferschutzprojekt Spiez-Einigen mit grossem Mehr. 

2011 bestätigt der Spiezer Planungsverantwortliche Ueli Schneider: «Die Gemeinde hätte den bewilligten Abschnitt Spiez–Weidli–Längmaad–Ghei längst in Angriff nehmen können. Man habe jedoch den definitiven Entscheid abwarten und den Uferweg in seiner vollen Länge bauen wollen». 

2012 Vorprojekt erstellt. Im August 2012 wurde das Vorprojekt allen direkt betroffenen Grundeigentümern vorgestellt.

2013 informiert Stefan Kocherhans: «der Weg ins Ghei kann nächstes Jahr gebaut werden. Die Genehmigung ist erfolgt.» Bis heute wurde jedoch kein Meter gebaut. 

2013/2014 wird das Projekt aus dem Finanzplan gestrichen!

 

Warum wird ein Volksentscheid so lange nicht umgesetzt? 

Warum wird das Versprechen des Gemeinderates nicht endlich eingelöst? 

 

Kosten:

Im Finanzplan 2012 waren für die Erstellung des Uferwegabschnitts CHF 270’000.00 reserviert. 62% der Kosten für das Projekt übernimmt der Kanton Bern. Für die Gemeinde wären das CHF 102’620.00. Die Planung sieht nur einen einfachen Fussweg vor, kein Luxusprojekt.

Bei einem Gesamtbudget von CHF 64’500’000.00 (2018) sind das ca. 0.15%. Der Regierungsrat hat das Ausführungsprogramm 2018 bis 2020 zum See- und Uferschutzgesetz genehmigt. Von den bis 2020 bewiligten 5.5 Mio. sind noch 2.0 Mio. zu vergeben. 

Warten wir zu lange, sind die Beiträge aufgebraucht und die Gemeinde bezahlt die ganzen Kosten! Das muss man dann den Steuerzahlern erklären!

 

Kapazität Bauverwaltung:

Um der angespannten Situation in der Bauverwaltung Rechnung zu tragen hat der GGR an seiner letzten Sitzung im 2017 mit dem Budget 2018 auch drei zusätzliche Stellen für die Bauverwaltung bewilligt. Die Ressourcen sollten diesbezüglich also vorhanden sein.

 

Fraktionen:

Ich danke euch für die Unterstützung der Motion und dass ihr mithelft das Versprechen an die Spiezer Bevölkerung einzulösen. 

Zusätzlich sichern wir die reservierten Beiträge für das Projekt beim Kanton, welches sowieso umgesetzt werden muss.

 

Für weitere Auskünft und Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Freundliche Grüsse

René Barben, Fraktion FS/glp